Kindersicherheit

Hinweis zur Kindersicherheit und Aufsichtspflicht

Liebe Eltern,

wir nehmen Ihre Sicherheit im Tournesol sehr ernst – deshalb sorgen wir mit besonderer Sorgfalt für eine qualifizierte Badeaufsicht!

Trotzdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie als Elternteil bzw. als verantwortliche Begleitperson für Ihre Kinder und Begleitkinder eine Aufsichtspflicht haben!

Kinder benötigen am Wasser immer eine geeignete Aufsichtsperson! Sie können ihr Handeln noch nicht richtig einschätzen, gehen Risiken ein und handeln spontan. Eltern sind am Wasser jede Sekunde gefordert und auch nach dem Gesetz zu 100 Prozent verantwortlich – auch im Schwimmbad, in dem es Aufsichtspersonal gibt!

Imagecollage mit Kind mit Schwimmflügeln und Sportbecken - Ich bin ein Engel und trage Flügel!
Hinweisbild Schwimmhilfen - Eltern sollten Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen

Daher empfehlen wir Ihnen

Legen Sie Ihren Kindern, die nicht oder noch nicht sicher schwimmen können, jederzeit Schwimmhilfen (z. B. Schwimmflügel) an, sobald Sie das Bad betreten. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Aufsichtspflicht.

Schwimmhilfen bieten keinen vollständigen Schutz vor dem Ertrinken! Beachten Sie die Anwendungs- und Benutzerhinweise der Hersteller.

Wir danken Ihnen für Ihren Beitrag zur Sicherheit im Tournesol und zum Schutz Ihrer Kinder und Begleitkinder!

Hinweis und Auszug aus unserer Haus- und Badeordnung:
Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer verantwortlichen Person besuchen.