AGB für Abonnements

Nutzungsbedingungen – Haftungsausschluss

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB Abo“ werden für den Abonnenten bei Abschluss eines Abonnements Vertragsbestandteil mit der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH, Weldertstraße 7,  65510 Idstein als Betreiber des Tournesol.

§ 2 Vertragsschluss

Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH mit ihren Abonnenten, soweit im Einzel- fall nichts Abweichendes vereinbart wurde. Abonnenten sind alle Personen, die aufgrund einer mit der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH geschlossene Abonnentenvereinbarung zur Benutzung der Anlage des Tournesol berechtigt sind. Der Vertragsschluss erfolgt zwischen dem Abonnenten und der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH.

§ 3 Vertragspartner

Vertragspartner bei Abschluss eines Abonnements ist die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH mit Anschriftdaten als Betreiber des Tournesol.

§ 4 Abonnententarife und Nutzungsberechtigungen/Unübertragbarkeit der Abonnentenrechte

  1. Abonnent kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für Jugendliche ab 16 Jahre ist ein Abonnement nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Abonnenten ersetzt, sobald der Abonnent das 18. Lebensjahr vollendet.
  2. Der Abonnent wählt durch Bestimmung der Art des Abonnements den jeweiligen Umfang der Nutzungsberechtigung des Tournesol. Nach der Art des Abonnements richtet sich die Höhe des monatlichen Abonnementtarifs (Tarifliste). Die Nutzung der Einrichtungen ist nur mit gültigem Eintritt oder Abonnement gestattet.
  3. Sollte der Abonnent während des Aufenthaltes Angebote nutzen, die nicht Gegenstand der Abonnementvereinbarung sind, wird automatisch eine anteilige Gebühr auf den Datenträger des Abonnenten gebucht, die bei Verlassen der Anlage bezahlt werden muss.
  4. Das Abonnement ist nicht übertragbar. Ausschließlich die im Vertrag als Nutzungsberechtigte festgehaltene Person kann die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte aus dem Abonnement wahrnehmen.

§ 5 Leistungen des Abonnements

  1. Ein Abonnement berechtigt zur Nutzung des Tournesol während der Öffnungszeiten zu den Zeiten des gewählten Abonnementtarifs. Die aktuellen Öffnungszeiten der Anlage sind den Aushängen im Eingangsbereich zu ent- nehmen.
  2. Die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH garantiert nicht, dass dem Abonnenten zu jeder Zeit alle Einrichtungen zur Verfügung stehen. Es werden stets so viele Gäste eingelassen, wie es die Kapazität zulässt. In Zeiten erhöhter Nachfrage kann es auch für Abonnenten zu Wartezeiten beim Einlass kommen. Eine besondere Vorzugs-Behandlung eines Abonnenten im Verhältnis zum sonstigen Gastes findet nicht statt.
  3. Sonderveranstaltungen, Events o. ä. sind nicht Leistungen innerhalb eines Abonnements. Für diese können ggfs. Sonderpreise bzw. Zuschläge erhoben werden.
  4. Die Leistungen der Abonnements finden keine Anrechnung in Arrangements oder Sonderveranstaltungen. Das Abonnement ist nicht kombinier- bar mit weiteren Rabatten oder Sonderangeboten.
  5. Kundenparkplätze, die von der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Abonnenten aus- schließlich während seiner Anwesenheit in der Freizeitanlage genutzt werden. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Abonnenten ist die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH zum kosten- pflichten Abschleppen des PKW berechtigt.
  6. Die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH stellt verschließbare Spinde zur Verfügung. Die Spinde dürfen vom Abonnenten nur während seiner Anwesenheit genutzt werden. Die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Fundsachen werden nach gängiger deutscher Rechtsprechung aufbewahrt.

§ 6 Beginn und Dauer des Abonnements/ordentliche Kündigung

  1. Das Abonnement läuft ab dem im Abonnentenantrag vereinbarten Zeit- punkt.
  2. Das Abonnement hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten.
  3. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht 1 Monat vor Ablauf des Vertrages von einer der Parteien gekündigt wird. Kündigungen sind schriftlich – nicht per Fax, SMS, E-Mail o. ä. – mit Unterschrift zu erklären. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung bei der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  4. Bei Vorauszahlung des Abonnement-Gesamtbetrages endet der Vertrag automatisch nach 12 Monaten.

§ 7 Zutrittsmedium

  1. Der Abonnent erhält nach Abschluss des Vertrages sein persönliches Zutrittsmedium (RFID-Band). Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben. Das Medium ist nicht auf andere Personen übertragbar. Die Nutzung der Tournesol-Anlage im Rahmen des Abonnements ist nur unter Vorlage des Zutrittsmediums möglich. Das Zutrittsmedium ist stets zum Einchecken vorzulegen. Kann der Abonnent das Zutrittsmedium nicht vorlegen, kann diesem der Zugang verwehrt oder er der Anlage verwiesen werden.
  2. Das Zutrittsmedium kann auf Wunsch des Abonnenten als Guthaben- karte genutzt werden und dient so zur bargeldlosen Bezahlung der zusätzlichen Leistungen im Tournesol.
  3. Der Abonnent verpflichtet sich der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH gegenüber das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Der Abonnent verpflichtet sich weiterhin zu einer sicheren Verwahrung und zu einem sorgsamen Umgang mit dem Zutrittsmedium.
  4. Der Abonnent verpflichtet sich, jeden Verlust des Zutrittsmediums unverzüglich gegenüber der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH anzuzeigen. Der Abonnent haftet für Verbräuche/Belastungen bis zur Verlustanzeige gegenüber der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben, die vom Abonnenten zu tragen ist.

§ 8 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten werden durch elektronische Datenverarbeitung (EDV) ausschließlich für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertrags sowie zum Zweck der Abwicklung der Bestellung im erforderlichen Umfang verarbeitet. Grundlage hierfür sind die einschlägigen Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns mitteilen, werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen, zur Erbringung unserer Leistungen Ihnen gegenüber und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem der Abonnent der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH die Daten zur Verfügung gestellt hat.
Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung eines Vertrages zwischen Ihnen und der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH versichert, dass die personenbezogenen Daten des Abonnenten im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH dazu gesetzlich verpflichtet ist oder der Abonnent vorher ausdrücklich der Weitergabe zugestimmt hat. Soweit die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten.

Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten, die der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH über die Website www.tournesol-idstein.de mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH anvertraut wurden.
Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten nach den ent- sprechenden Gesetzen bis zu 10 Jahre betragen.

Ihre Rechte

Eine erteilte Einwilligung zur Verwendung von Daten kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personen- bezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben.

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:
Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH, Weldertstr. 7
65510 Idstein

Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung, die im Eingangsbereich ausliegt. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Abonnent die Datenschutzerklärung, die im Eingangsbereich aushängt, zur Kenntnis genommen zu haben.

§ 9 Abonnentenbeitrag/Fälligkeit/Zahlungsverzug

  1. Die Höhe des monatlichen Beitrags bestimmt sich nach der jeweils getroffenen Vereinbarung über den Tarif des Abonnements auf dem Abonnentenantrag. Die Einzelheiten regelt die Tarifübersicht.
  2. Abonnementbeiträge, die ein Eintrittsdatum bis zum 15. des Monats haben, werden zum 01. des Monats eingezogen. Abonnementbeiträge, die ein Eintrittsdatum nach dem 16. des Monats haben, werden zum 15. des Monats eingezogen. Die Beiträge für das Gesundheitspaket werden ab dem 6. Monat halbjährlich abgebucht. Bei Vorauszahlung sind die Abonnementbeiträge für 12 Monate (abzgl. 5 % Skonto) sowie 19,90 € für das Gesundheitspaket (Fitness- und Premium-Abonnement) zu Beginn des Abonnements zu zahlen (in bar, V Pay, Girocard oder Kreditkarte). Der Abonnent ist zur ausreichenden Kontodeckung verpflichtet, damit die fälligen Bei- träge – gemäß den getroffenen Vereinbarungen über den Zeitpunkt der Abbuchung und die Höhe des Beitrages – von dessen Bankkonto eing- zogen werden können. Die rückläufigen Beiträge müssen nach Erhalt einer Zahlungserinnerung bis spätestens 14 Tage nach Posteingang beglichen werden.
  3. Im Gesundheitspaket inbegriffen sind 4 Körper-Analyse-Messungen pro Jahr, die der Abonnent aus den angebotenen Messungen (Herz/Stress, Körperzusammensetzung, Stoffwechsel, Back-Check) jeweils frei wählen kann. Die Messungen können wie folgt aufgeteilt werden: 2 Messtermine mit jeweils 2 Messungen oder 4 Messtermine mit jeweils einer Messung. Weitere Termine können vor Ort zum Preis von jeweils 9,90 € gebucht und bezahlt werden. Die Messungen werden nur an Abonnenten durchgeführt und sind nicht übertragbar. Vereinbarte Messtermine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen rechtzeitig – mindestens 24 Stunden vorab – abgesagt werden. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen entfällt der Anspruch auf einen Ersatztermin. Auch bei einer Kündigung wird das Gesundheitspaket mit 19,90 € berechnet und nicht anteilig zurückerstattet.
  4. Gerät der Abonnent mehr als 8 Wochen in Zahlungsverzug, werden alle restlichen Beiträge der aktuellen Laufzeit und der eventuellen Verlängerung in Form von Barzahlung oder Überweisung sofort fällig. Die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH behält sich vor, dem Abonnenten eventuell entstehende Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Sollten die ausstehen- den Beiträge auch nach einer 2. Mahnung nicht beglichen sein, wird der Forderungsbetrag mit Nebenkosten an ein Inkassobüro übergeben.
  5. Die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH hat das Recht jederzeit die Abonnentenbeiträge mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen einseitig anzupassen. Die Änderung gilt erst nach Ablauf der Erstlaufzeit des Vertrages für den jeweiligen Abonnenten. Bei einer Beitragserhöhung steht dem Abonnenten ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende zu. Dieses kann nur innerhalb der ersten vier Wochen nach Kenntnis von der Beitragserhöhung ausgeübt werden. Kündigt der Abonnent während der oben benannten Frist nicht, gilt die Preisänderung als angenommen.
  6. Die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH ist berechtigt, den Abonnentenbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich diese Erhöhung des Abonnentenbeitrag auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) mindestens 4 Wochen vor der Erhöhung ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem Zeitpunkt der Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer wirksam. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für den Abonnenten nicht. Ermäßigt sich die gesetzliche Umsatzsteuer, ermäßigt sich der Abonnentenbeitrag in gleichem Umfang. Die Ermäßigung erfolgt zum Zeitpunkt der Verringerung der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  7. Die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH bietet bestimmten Personen ermäßigte Beiträge gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an. Erlischt der Grund der Ermäßigung, ist der Abonnent verpflichtet, dies umgehend der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH mitzuteilen. Das Abonnement wechselt dann automatisch in ein nichtermäßigtes Abonnement. Bei Vorauszahlung des Abonnement-Gesamtbetrages gewähren wir 5 % Skonto.

§ 10 Ruhezeit/Timestop

Timestops dürfen wie folgt eingereicht werden: Bei monatlicher Zahlung sind 4 Wochen Timestop pro Jahr möglich (durchgehend 4 Wochen oder 2 x 2 Wochen). Der Antrag auf Pause der Abonnentenvereinbarung muss spätestens 4 Wochen vor dem Timestop erfolgen.
Rückwirkende Stilllegungen sind nicht möglich. Während des Timestops wird der Abonnementbeitrag abzüglich des anteiligen Betrags für die Zeit der Vertragsunterbrechung vermindert abgebucht.

Bei Vorauszahlung des Abonnement-Gesamtbetrages sind beliebig viele Timestops, auch kurzfristig, möglich. Die Laufzeit des Vorauszahler-Abonnements verlängert sich um die pausierte Zeit. Fällt ein Messtermin des Gesundheitspaketes in den Timestop, kann er zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Der Buchungsrhythmus von 19,90 € halbjährlich bleibt bestehen.

§ 11 Pflichten des Abonnenten/Hausordnung/außerordentliche Kündigungs- rechte

  1. Bei der Benutzung der Tournesol-Anlage hat der Abonnent die jeweils aktuell geltende Hausordnung zu beachten und einzuhalten. Eine Änderung der Hausordnung aus gegebenem Anlass ist jederzeit möglich und berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung des Abonnements.
  2. Der Abonnent hat der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH alle Änderungen der Vertragsdaten, wie Adressänderung oder Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Kosten für notwendige Nachforschungen sind vom Abonnenten zu tragen.
  3. Die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH ist berechtigt, das Abonnement außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
    1. eine schwerwiegende oder wiederholte Störung des Hausfriedens (z. B. durch Belästigung oder sonstige Beeinträchtigung anderer Gäste, Abonnenten oder Mitarbeiter des Tournesol),
    2. eine schwerwiegende oder wiederholte Verletzung der Hausordnung,
    3. wenn der Abonnent sich mit 2 Monatsbeiträgen oder mit einem Betrag, der der Höhe von 2 Monatsbeiträgen entspricht, im Verzug befindet oder
    4. die wiederholte verspätete Zahlung des Abonnentenbeitrages

§ 12 Haftung

  1. Die Haftung der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers/Abonnenten oder Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten).
  2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers/Abonnenten beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
  3. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmer/der Abonnent für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumen mitgebracht hat.
  4. Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers/Abonnenten haften wir nicht.
  5. Die Benutzung des betriebseigenen Parkplatzes erfolgt auf eigene Ge- fahr.

§ 13 Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist deutsch. Der zustande gekommene Vertrag, die all- gemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen – GmbH unterwirft sich keinen Verhaltenskodizes. Mündliche Absprachen sind nicht getroffen.